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Sicherheit des Rechtsverkehrs im Internet
Hoene, Thomas (2001)
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Hoene T. "Sicherheit des Rechtsverkehrs im Internet.", timms video, Universität Tübingen (2001): https://timms.uni-tuebingen.de:443/tp/UT_20010406_001_bikhoene_0001. Accessed 09 Mar 2025.
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Hoene, T. (2001). Sicherheit des Rechtsverkehrs im Internet. timms video: Universität Tübingen. Retrieved March 09, 2025 from the World Wide Web https://timms.uni-tuebingen.de:443/tp/UT_20010406_001_bikhoene_0001
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Hoene, T. (2001). Sicherheit des Rechtsverkehrs im Internet [Online video]. 6 April. Available at: https://timms.uni-tuebingen.de:443/tp/UT_20010406_001_bikhoene_0001 (Accessed: 9 March 2025).
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Information
title: Sicherheit des Rechtsverkehrs im Internet
alt. title: Anwendungs- und System-Management im Zeichen von Multimedia und E-Business
creator: Hoene, Thomas (author)
subjects: Gesellschaft für Informatik - GI, BIK 2001, Hoene Thomas, Rechtsanwalt, e-Commerce, Internet-Rechtsverkehr, Teledienstgesetz, Angelsächsisches Recht, Rechtssicherheit, Virtueller Warenkorb, Digitale Signatur, Telefax, Schuldrecht, Handelsgesetzbuch, Umsetzungsgesetz
description: BIK 2001 Tagung vom 4. - 6. April 2001, Vortrag Thomas Hoene; Freitag, 06.04.2001
abstract: Sicherheit des Rechtsverkehrs im Internet Th. Hoene Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle Eschenlohr Peltzer Schäfer,Stuttgart Versteht man Sicherheit des Rechtsverkehrs im Internet als Programmsatz, bedeutet dies eine Vielfalt einzelner Programmsätze in verschiedener Hinsicht: Prospektiv: Rechtsverkehr, d.h. ein Rechte und Pflichten begründender Austausch von Willenserklärungen, muß sich ereignen, um den politisch gewünschten und inzwischen national ökonomisch notwendigen Austausch von Waren und Leistungen stattfinden zu lassen. Dazu müssen die im Internet ausgelösten Aktionen und Interaktionen diese Qualität aufweisen können. Retrospektiv: Im konkreten Fall des Austauschs von Waren oder Leistungen über das Internet muß hinreichend sicher nachweisbar ein Austausch von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen stattgefunden haben. Dazu muß ein ebenso technisch einfaches wie zuverlässiges Verfahren vorhanden sein, um feststellen zu können, ob eine für das Zustandekommen von Rechtsverkehr notwendige Willenserklärung stattgefunden und zu dem gewünschten Rechtsgeschäft (in der Regel: Vertrag) geführt hat. Manipulationsfrei: Sicherheit des Rechtsverkehrs kann als notwendigerweise von unauthorisierten Manipulationen freier Austausch von Rechtsgeschäftshandlungen verstanden werden. Dies betrifft: (1) Freiheit von Manipulationen Dritter (am Rechtsgeschäft nicht Beteiligter), (2) Freiheit von Manipulationen Einzelner (am Rechtsgeschäft Beteiligter), (3) Freiheit von vermeidbaren Mehrdeutigkeiten. Historisch betrachtet steht die Gesetzgebung vor der bisher ungelösten Aufgabe, ein Internet-Handelsgesetzbuch mit international unbeschränkter Geltung schaffen zu müssen oder es zu lassen.
publisher: ZDV Universität Tübingen
contributor: Zentrum für Datenverarbeitung Universität Tübingen (producer)
creation date: 2001-04-06
dc type: image
localtype: video
identifier: UT_20010406_001_bikhoene_0001
language: ger
rights: Url: https://timmsstatic.uni-tuebingen.de/jtimms/TimmsDisclaimer.html?638770889071635771