Diese Anwendung erfordert Java-Skript.

Bitte aktivieren Sie Java-Script in den Browser-Einstellungen.
Schuldrechtsreform
Heinrich, Martin (2001)
clipboard
mla
clipboard
Heinrich M. "Schuldrechtsreform.", timms video, Universität Tübingen (2001): https://timms.uni-tuebingen.de:443/tp/UT_20011122_001_schuldrecht_0001. Accessed 03 May 2024.
apa
clipboard
Heinrich, M. (2001). Schuldrechtsreform. timms video: Universität Tübingen. Retrieved May 03, 2024 from the World Wide Web https://timms.uni-tuebingen.de:443/tp/UT_20011122_001_schuldrecht_0001
harvard
clipboard
Heinrich, M. (2001). Schuldrechtsreform [Online video]. 22 November. Available at: https://timms.uni-tuebingen.de:443/tp/UT_20011122_001_schuldrecht_0001 (Accessed: 3 May 2024).
file download bibtex   endnote
Information
title: Schuldrechtsreform
alt. title: Das neue Recht
creator: Heinrich, Martin (author)
subjects: Schuldrecht, Schuldrechtsreform, Heinrich, Martin, Rechtsvereinheitlichung, Kaufrecht, Mängelhaftung, Sachmangel, Nacherfüllung, Rechtsmangel, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Mangelschaden, Verjährung, Gewährleistungsfalle
description: Crashkurs Schuldrechtsreform, Donnerstag 22.11.2001 im WiSe 2001-2002
abstract: Die Schuldrechtsreform ist in die Zielgerade eingebogen: Am 9. Mai 2001 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts beschlossen und mit der Übersendung an den Präsidenten des Bundesrates am 11. Mai 2001 das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet (BR-Drucks. 338/01). Am 14. Mai 2001 haben die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen textidentischen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht und damit ein zweites Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt (BT-Drucks. 14/6040). Der Bundesrat hat am 13. Juli 2001 zum Regierungsentwurf umfassend Stellung genommen, ohne dabei grundsätzliche Kritik zu äußern. Angesichts des von der Bundesjustizministerin (zuletzt in der NJW vom 6. August 2001, S. 2281 ff.) bekundeten politischen Willens muss davon ausgegangen werden, dass das Schuldrecht trotz der hieran von der Wissenschaft geäußerten Kritik zum 1. Januar 2002 umfangreiche und grundlegende Änderungen erfahren wird. Die geplante Reform stellt hohe Anforderungen an die Rechtspflege. Zum einen ist sie sehr umfangreich (der Regierungsentwurf umfasst 685 Seiten) und grundlegend (sie bringt unter anderem ein neues "System" des Leistungsstörungsrechts). Zum anderen wird die Reform unter einem enormen Zeitdruck durchgeführt. Dies bedeutet, dass der genaue Text des Gesetzes erst kurz vor seiner Geltung bekannt werden wird (allein die Stellungnahme des Bundesrats umfasst 87 Seiten). Für die Praxis bedeutet dies, dass sie sich in kürzester Zeit auf ein in einem zentralen und hochgradig praxisrelevanten Bereich des Zivilrechts umfangreich geändertes Gesetz einstellen muss. Dies kann ihr nur gelingen, wenn sie sich bereits jetzt mit den bereits feststehenden Grundlagen des kommenden Rechts beschäftigt.
publisher: ZDV Universität Tübingen
contributor: Zentrum für Datenverarbeitung Universität Tübingen (producer)
creation date: 2001-11-22
dc type: image
localtype: video
identifier: UT_20011122_001_schuldrecht_0001
language: ger
rights: Url: https://timmsstatic.uni-tuebingen.de/jtimms/TimmsDisclaimer.html?638503269037341806